Aktiv Helfen
Faszination Helfen – rund 88.000 freiwillige Helferinnen und Helfer sind im Technischen Hilfswerk mit Begeisterung dabei!
Bei uns bist du genau richtig, wenn du anderen Menschen helfen möchtest und gerne im Team arbeitest. Das technische Verständnis bringen wir dir bei.
Wir suchen engagierte Frauen und Männer aus allen Bereichen unserer Gesellschaft, die ihre vielfältigen Erfahrungen bei uns im THW einbringen möchten. Dich erwartet ein herausforderndes Arbeitsfeld und eine starke Gemeinschaft.
Zusätzlich bieten wir Dir eine umfassende Ausbildung sowohl im technischen Bereich als auch in der Entwicklung Deiner sozialen Kompetenzen. Diese Fähigkeiten werden Dir nicht nur im THW, sondern auch im beruflichen Alltag und im Privaten von großem Nutzen sein.
Alle Informationen rund um Dein Engagement beim THW findest Du hier:
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Da jeder Einsatz beim THW eine große Verantwortung mit sich bringt, gibt es einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, bevor Du im THW mitarbeiten kannst. Folgende Bedingungen solltest Du erfüllen:
- Du bist 18 Jahre alt.
- Du bist körperlich fit, da Einsätze oft mit körperlichen Belastungen verbunden sind.
- Dein ständiger Wohnsitz befindet sich in der Bundesrepublik Deutschland (auch mit anderer Staatsangehörigkeit).
- Du stehst für den Dienst im THW zur Verfügung.
- Du wurdest nicht aus einer anderen Katastrophenschutzorganisation unehrenhaft entlassen.
- Du bejahst den demokratischen Rechtsstaat.
- Du wurdest nicht rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder mehr verurteilt (es sei denn, die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt).
- Du bist nicht gemäß §13 des Bundeswahlgesetzes vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Was beinhaltet die Aufnahme ins THW?
Wenn du den Aufnahmeantrag ausfüllst, wirst du auf unbestimmte Zeit in das THW aufgenommen. Du gehst ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis ein, das die Bereitstellung humanitärer Hilfe für Menschen in Not sowie die Bergung und den Schutz von Sachgütern umfasst. Dadurch verpflichtest du dich, alle Aufgaben zu erfüllen, die mit der wirksamen Durchführung dieser Aufgaben verbunden sind.
Im THW gilt eine Probezeit von 6 Monaten. Während dieser Zeit können beide Seiten das Dienstverhältnis ohne Angabe von Gründen kündigen. Danach kann das Dienstverhältnis durch eine schriftliche Erklärung mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende gekündigt werden. Es besteht kein Anspruch darauf, in den Dienst des Technischen Hilfswerks aufgenommen zu werden.
Beruf und Ehrenamt – ist das vereinbar?
Ehrenamt funktioniert nur, wenn den freiwilligen Helferinnen und Helfern dadurch keine Nachteile im Beruf entstehen. Denn ein Einsatz ist nun mal nicht nach Feierabend- oder Urlaubszeiten planbar.
Das liebe Geld:
Das THW sorgt dafür, dass Arbeitgebern der Ausfall Deiner Arbeitskraft erstattet wird. Somit ist auch die Fortzahlung von Lohn und Gehalt für die Einsatzkräfte gesichert. Dies gilt für angeordnete Einsätze, Übungen, Lehrgänge und sonstige Ausbildungsveranstaltungen. Beruflich Selbständige erhalten eine Verdienstausfallerstattung nach der THW-Entschädigungsrichtlinie.
Das Plus des Ehrenamts für Arbeitgeber:
Das THW ist auf die Arbeitsgeber als Partner angewiesen. Denn ohne die Freistellung für einen Einsatz würde das ehrenamtliche Prinzip im Bevölkerungsschutz nicht funktionieren. Das freiwillige Engagement von Mitarbeitern hat aber auch Vorteile für Arbeitgeber. THW-Einsatzkräfte haben nicht nur einen ausgeprägten Sinn für Teamwork und Verantwortung, sie bringen auch viele Zusatzqualifikationen von technischen Ausbildungen über Erste-Hilfe-Kenntnisse bis hin zu Führungsstrategien mit, von denen auch die Arbeitgeber profitieren können.
Wie bist Du im THW-Dienst versichert?
Während des Dienstes im THW – vom Einsatz bis hin zur Übung und Ausbildung – bist Du gemäß §2 des siebten Buches des Sozialgesetzbuches gegen Unfälle versichert. Wenn Du Mitglied der THW-Helfervereinigung e.V. bist, bist Du durch den Jahresbeitrag versichert.
Welche Pflichten hast Du als THW-Kraft?
Zuverlässigkeit ist das höchste Gut im Bevölkerungsschutz – die Gewissheit, dass Hilfe kommt, wenn man in Not ist. Das THW als Organisation im Bevölkerungsschutz ist damit auf die Zuverlässigkeit seiner Einsatzkräfte angewiesen. Deshalb gibt es auch für freiwillige Helferinnen und Helfer Pflichten, die unbedingt eingehalten werden müssen.
Deine Pflichten als THW-Einsatzkraft:
- regelmäßig an Einsätzen, angeordneten Übungen, Lehrgängen, Ausbildungsveranstaltungen und sonstigen Veranstaltungen teilnehmen
- regelmäßig und pünktlich am Dienst teilnehmen
- Dienst-, Ausbildungs- und Unfallverhütungsvorschriften beachten
- dienstlichen Weisungen nachkommen
- die Regelungen für die Beurlaubung und Dienstbefreiung befolgen
- die Ausstattung und Einrichtung sorgfältig und nur zu dienstlichen Zwecken verwenden
- sich in die Gemeinschaft der Helferinnen und Helfer einfügen und kameradschaftlich verhalten
- das Ansehen des THW in der Öffentlichkeit fördern
-
jede Veränderung in Deinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich dem THW mitteilen (dazu gehören beispielsweise Änderung von Anschrift und Familienstand, Arbeitgeberwechsel usw.)
Verstöße gegen diese Pflichten müssen vom THW ernst genommen werden, denn sonst kann die Einsatzbereitschaft nicht sichergestellt werden. Bei Verstößen gegen die Pflichten, wie Fernbleiben vom Dienst ohne rechtzeitige und anerkannte Begründung, unpünktliche Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen und Nichtbefolgung dienstlicher Weisungen, kann der THW-Ortsbeauftragte Ermahnungen aussprechen.
Im Wiederholungsfall können Pflichtverstöße die Entlassung aus dem THW zur Folge haben.