"Hornissen gehören zu den Tieren der besonders geschützten Arten und dürfen daher grundsätzlich nicht getötet oder in anderer Weise beeinträchtigt werden. Hiervon kann abgewichen werden, wenn die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall zu einer unzumutbaren Belastung führen würde." (Auszug aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) und der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV))
In diesem Fall ging die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (sgdnord) von einer konkreten Gefahr für Bewohner und Mitarbeiter aus, wodurch das Entfernen genehmigt wurde. Das gesamte Nest wurde entfernt und in ein Waldstück artgerecht umgesiedelt.
Daten & Fakten | |
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Einsatznummer: | 038-2011 |
Anforderung durch: | Pflegedienstleiter |
Stärke: | 0/1/1 = 2 (FEZ = 2) |
Eingesetzte Fahrzeuge: | MTW-OV |
Einsatzdauer: | ca. 2 Stunden |
Weitere Einsatzkräfte: | --- |