Montabaur, 02.03.2021, von Fabian Fasel

Jährliche Belehrungen im THW

Für das Arbeiten mit den verschiedensten Arbeitsmitteln, Gerätschaften und Stoffen im THW hat der Gesetzgeber umfangreiche Regelungen getroffen. Das THW ist von diesen nur im Ausnahmefall befreit, daher werden einmal im Jahr die Helfer belehrt.

in weitläufige Themen wie die „Grundlagen der Prävention“ sprich die Allgemeine UVV, über spezielle Bereiche wie Elektro, bis hin zu Fachbereichen wie Ladekran, Atemschutz und Gefahrstoff werden von befähigten Helfern, der Rest des OV an die geltenden Vorschriften erinnert.

In den früheren Jahren wurde an ein bis zwei Dienstagen alle Belehrungen durchgeführt.
Durch die Beschränkungen die uns das Corona-Virus auferlegt hat, ging dies dieses Jahr allerdings nicht.

So wurde sich im „Online-Ausbildungsraum“ getroffen!
Das bedeutet, der Ausbilder bot die Belehrung über eine Videokonferenz an. Eine gute Variante in Zeiten von Corona. Es kann ein gemeinsames Zusammenkommen in der Liegenschaft aber nicht in Gänze ersetzen.


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